Formulare und Hinweise zur Regelüberprüfung (Fortbestehen der Erlaubnis)


Formulare auf der BSV-Homepage

 

Die aktuellem Formulare findet man meist auf der Homepage des BSV-Leimen.
Hier die wichtigsten Einstiegspunkte - Stand Oktober 2024:


neue Informationen - September 2024

 

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Beim Nachweis des Fortbestehens der Erlaubnis (Bedürfniswiederholungsprüfung) muss nach § 14.5 bei Überkontingentwaffen NICHT mehr mit jeder einzelnen Überkontingentwaffe 12 oder 18 mal pro Jahr geschossen werden.
  • Es werden zukünftig nur noch 12 oder 18 Schiessnachweise pro Jahr mit der Waffenart (Kurz-Langwaffe), die über dem Kontingent liegt benötigt
  • Des weiteren muss mit jeder über dem Kontingent befindlichen Waffe ein Wettkampf pro Jahr geschossen werden. Da dies aber ab Vereinsebene möglich ist und wir auch Wettkampfnachweise anderer Verbände anerkennen, sollte dies machbar sein.

Zwei weitere neue Punkte gibt es:

  • Bei der Gelben WBK – die ersten 10 Waffen der Gelben WBK zählen als Gelbes Grundkontingent – ab der 11. Waffe ist das Überkontingent wie bei der Grünen WBK nachzuweisen.
  • Die Beantragung ab der 11. Waffe kann nur auf die grüne WBK erfolgen. Die Antragsunterlagen bedingen Schießnachweise mit der entsprechenden Waffenart (Kurz- oder Langwaffe) und einem Wettkampfnachweis mit der entsprechenden Waffenart
  • Keine genauere Definition gibt es für Repetier-Langwaffen mit glätten Läufen (z.B. Vorderschaftsrepetierflinte) – diese werden zu keinem Grundkontingent mehr gezählt und stellen automatisch Überkontingentwaffen dar.

Hinweis: Wenn Sie die Aufforderung zum Nachweis des Fortbestehens der Erlaubnis von Ihrer Waffenbehörde erhalten – lassen Sie sich IMMER von dieser eine Auflistung der zu überprüfenden Waffen aushändigen, damit Sie keine Nachweise unnötiger Weise zusammentragen.